Handy- und Spielkonsolenverbot
Nachdem an uns in der Vergangenheit herangetragen wurde, dass gerade in der Unter- und Mittelstufe mehr und mehr Gewalt verherrlichende Spiele zur Tagesordnung gehörten, konnten wir die Schul- und Tagesheimleitung dazu bewegen, solche Geräte während des ganzen Tages bis 16:45 h auf dem Schulgelände zu verbieten.
Nach Art. 56 Abs. 5 BAYEUG sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien auszuschalten, sodass diese Neuregelung in der Schule den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
In Notfällen darf das Handy nach Rücksprache mit dem Lehrer oder Präfekten, um z.B. bei den Eltern anzurufen, benützt werden.
Bei Verstoß gegen diese Regelung werden o.g. Geräte von der Schulleitung temporär abgenommen. Um weiteren Diskussionen vorzubeugen, dieses Vorgehen ist entspricht dem BAYEUG, wonach ein Mobilfunktelefon vorübergehend einbehalten werden kann.
Wir bedanken uns sehr bei der Schulleitung für diese neue Regelung, denn dies bedeutet ja auch einen erhöhten Arbeitsaufwand für Lehrer und Präfekten.